Die Untersuchungshaft von 99 Tagen wurde vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wurde eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. Ferner verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00, zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 11‘942.00, sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 2‘546.50 (inkl. Auslagen und MwSt) an C.________ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend: Privatklägerin) für ihre Aufwendungen im Verfahren (pag. 700 f., Ziff. III. erstinstanzliches Urteil).