1. Der Gesuchsteller reiste am 22. Oktober 2015 in die Schweiz ein und gab als Geburtsdatum den C.________ September 1995 an, was er jedoch nicht dokumentieren konnte. Nach einer Serie von zahlreichen Diebstählen, Hausfriedensbrüchen, Sachbeschädigungen und weiteren Delikten wurde er nach einem Raub am 27. Juni 2018 in Untersuchungshaft gesetzt. Im weiteren Verlauf der Untersuchung vor der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland machte er im November 2018 geltend, tatsächlich erst am C.________ September 2000 geboren worden zu sein.