): 1. Der Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft vom 14. September 2017 (BM 17 30160) sowie das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 03. Mai 2018 (PEN 17 524) seine [recte: seien] aufzuheben und zur Neubeurteilung an das Jugendgericht des Kantons Bern zu überweisen. 2. Der unterzeichnende Anwalt sei dem Gesuchsteller für das Revisionsverfahren als amtlicher Verteidiger beizuordnen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -