Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde weiter aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Zudem wurde der Gesuchsteller zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt und es wurde eine Landesverweisung von fünf Jahren ausgesprochen. Die auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten wurden dem Gesuchsteller auferlegt (vgl. zum Ganzen pag. 17 ff.). Das Urteil blieb unangefochten und erwuchs in Rechtskraft. 2. Am 2. Juli 2019 stellte der Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend: Rechtsanwalt B.________), zwei Revisionsgesuche mit den folgenden, identischen Anträgen (u.a. pag. 1 ff.): 1.