1. Mit Urteil vom 3. Mai 2018 verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Raubes, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, mehrfach begangener Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz durch Missachten einer Ausgrenzungsverfügung und mehrfach begangener Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die ausgestandene Haft von insgesamt 60 Tagen wurde vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde weiter aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt.