4. A.________ wird für das Revisionsverfahren eine Parteientschädigung zulasten des Kantons Bern von pauschal CHF 450.00 ausgerichtet. 5. Es wird festgestellt, dass das Gesuch um amtliche Verteidigung/unentgeltliche Rechtspflege im Revisionsverfahren gegenstandslos ist. 6. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin - der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, Staatsanwalt D.________ (mit den amtlichen Akten BM 17 30160) Mitzuteilen: - dem Jugendgericht des Kantons Bern, Jugendgerichtspräsidentin E.________ (ad Verfahren JG 19 24)