3. Die Gesuche wurden von Beginn an getrennt an die Hand genommen und in zwei separaten Verfahrensdossiers (SK 19 270 [betreffend Strafbefehl vom 14. September 2017] und SK 19 271 [betreffend Urteil vom 3. Mai 2018]) geführt. Mit Verfügung vom 4. Juli 2019 edierte die 2. Strafkammer bei der Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten des mit Strafbefehl vom 14. September 2017 erledigten Strafverfahrens BM 17 30160 (pag. 123 f.).