37 23.2 Ausgangslage Erstinstanzlich wurde der Privatklägerin eine Genugtuung in Höhe von CHF 15‘000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 11. November 2017 zugesprochen (pag. 408). Die Kammer ist auch betreffend den Zivilpunkt an das Verschlechterungsverbot gebunden. 23.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung die Abweisung der Zivilklage, äusserte sich diesbezüglich aber nicht weiter (pag. 592, pag. 606).