Da das schweizerische Strafrecht jedoch selten eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht, ist der Ansicht des Zürcher Obergerichts zuzustimmen, wonach die eigentliche Höhe der Strafe der konkreten Verurteilung viel entscheidender ist (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB170246-0 vom 6. Dezember 2017 E. 3). Darüber hinaus darf die Ausschreibung im SIS nur auf der Grundlage einer individuellen Bewertung unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips ergehen (SCHNEIDER/GFELLER, Landesverweisung und das Schengener Informations-