In der Schweiz hat der Beschuldigte derzeit keine Arbeit und keinen Aufenthaltstitel. Wie sich aus den Akten ergibt, hat er zwar gewisse soziale Kontakte, aber nur wenige Freunde. Er lebt mehrheitlich mit seiner Ehefrau zusammen. Die (rechtskräftige) Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie die sexuelle Nötigung sind die bisher einzigen Straftaten, die sich der Beschuldigte in der Schweiz hat zu Schulden kommen lassen.