34 Im Schreiben von G.________ vom 17. Februar 2021 wird hierzu ausgeführt, dass die Eltern des Beschuldigten getrennt seien, der Vater in einem Heim für Menschen mit psychischen Problemen und die Mutter am finanziellen Existenzminimum lebe, der Beschuldigte mit der einen Halbschwester keinen Kontakt habe und die andere grosse finanzielle Schwierigkeiten habe (pag. 600). Diesbezüglich gilt es festzuhalten, dass die geltend gemachten finanziellen Probleme einiger Familienmitglieder nichts über das persönliche Verhältnis zu ihnen auszusagen vermag.