Möglichkeit der Wiedereingliederung im Heimatstaat / Aussichten auf Wiedereingliederung in der Schweiz und Rückfallgefahr Der Beschuldigte hat – soweit aus den Akten ersichtlich – die ersten 27 Jahre seines Lebens in den S.________ verbracht. Seine Eltern leben nach wie vor dort (pag. 598) und er hat zwei Halbgeschwister (pag. 35). Über den persönlichen Kontakt des Beschuldigten mit seiner Familie in den S.________ ist nur wenig bekannt.