er ist zurzeit Student in einem Masterprogramm in H.________ (pag. 602 ff.) und hat – gemäss eigenen Angaben – bereits zwei Masterabschlüsse, ist allerdings nach wie vor vom Einkommen seiner Ehefrau abhängig (pag. 586, Z. 25). Der Beschuldigte hat ferner Schulden in Höhe von X.________ 80'000.00 (Schulgelder von vier Jahren, pag. 246) und seine aktuelle berufliche und finanzielle Zukunft ist nach wie vor unsicher. Der Beschuldigte ist auch sozial in der Schweiz nicht wirklich integriert, gab er doch selber an, hier nur wenige Freunde zu haben (pag. 687, Z. 35 f.).