Wenn das Visum des Beschuldigten nicht verlängert werde, könne er das Studium nicht abschliessen, was ihre gemeinsamen Pläne zerstöre. Bei diesem Szenario sei nicht an die gewünschte Familienplanung zu denken und es wäre eine zu grosse Belastung, wenn der Beschuldigte in den S.________ und sie in der Schweiz leben würde (pag. 600 f.). 21.3 Härtefallprüfung Dauer der Anwesenheit in der Schweiz / Integration / finanzielle Verhältnisse Der Beschuldigte lebt seit knapp sechseinhalb Jahren in der Schweiz, wobei er sich zwecks Studium per 31. Dezember 2019 hier abgemeldet hat und seither zwischen Bern und H.________ pendelt.