21. Beurteilung der Landesverweisung durch die Kammer 21.1 Vorliegen einer Katalogtat Der Beschuldigte ist S.________ Staatsbürger und verfügt gemäss eigenen Angaben zurzeit nicht über einen Aufenthaltstitel in der Schweiz (pag. 590, Z. 27 f.). Er ist Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 aStGB und wird gemäss den vorstehenden Ausführungen u.a. wegen sexueller Nötigung verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. h aStGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 aStGB e contrario). Nachfolgend gilt es anhand der eingangs erwähnten Kriterien (Ziff.