19.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung brachte diesbezüglich im Wesentlichen vor, dass der Beschuldigte seit sechs Jahren mit einer Schweizerin verheiratet und zurzeit an seinem Masterabschluss sei und sich mit seiner Ehefrau um deren betagte Grosseltern kümmere, welche die beiden nicht in die S.________ begleiten oder sie dort besuchen könnten. Die Grosseltern hätten in der Schweiz niemanden mehr, womit eine analoge Situation wie bei Kindern vorliege. Wenn kein Härtefall angenommen werde, so stelle sich die Frage einer Ausschreibung im SIS.