und ist zurzeit wirtschaftlich von seiner Ehefrau abhängig. Der Beschuldigte befindet sich damit in grundsätzlich geordneten privaten Verhältnissen. Er hat sich nach der Tat nichts mehr zu Schulden kommen lassen und hat sich im Strafverfahren korrekt und anständig verhalten, was jedoch erwartet werden darf. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe hat er das gesamte Verfahren hindurch grundsätzlich abgestritten. Dies ist sein Recht. Strafmindernde Reue und Einsicht sind somit allerdings nicht vorhanden.