27 rem Zimmer, einem Ort, an dem man sich geborgen und sicher fühlen darf, sexuell genötigt. Dem vorliegenden Bericht der Psychotherapie vom 7. Juni 2018 (pag. 222 f.). kann denn auch entnommen werden, dass die Privatklägerin durch die Möbel ihres Zimmers getriggert wurde und sie etwa neue Bettwäsche etc. kaufen musste, was ein klares Zeichen dafür ist, dass das Vorgehen des Beschuldigten ihr gegenüber in dieser Umgebung perfid war.