Sie denke, er habe sexuelle Absichten gehabt (pag. 67, Z. 88 f.). Sie habe ihn 21 Alkohol trinken sehen, aber nicht übermässig viel. Sie gehe davon aus, dass er gekifft habe und man habe ihm angesehen, dass er nicht nur Alkohol konsumiert habe (pag. 68, Z. 143 ff.). Die Privatklägerin habe von etwas zu viel gehabt, sei sehr betrunken gewesen, habe gekifft und beim Gehen teilweise geschwankt bzw. sei «ziemlich parat» gewesen (pag. 68, Z. 113 ff. und 126 ff.).