Er sei sich nicht sicher, aber er glaube, dass der Beschuldigte etwas auf Englisch gesagt habe wie, er habe schon mal mit ihr Sex gehabt. Die Privatklägerin habe sich ihm dann anvertraut und erzählt, dass der Beschuldigte zu ihr ins Bett gestiegen sei, sie berührt und anal vergewaltigt habe. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wiederholte er seine Aussagen, wonach sich der Beschuldigte in dieser Nacht zunächst zu ihm gelegt (pag. 388, Z. 20) und er am Morgen an der Türe der Privatklägerin gefragt habe, ob sie auch aufstehe und alles in Ordnung sei.