Auffällig ist ferner, wie der Beschuldigte durchwegs und auf vielfältige Art und Weise versuchte, die Privatklägerin und die übrigen Partygäste schlecht zu machen. So führte er etwa aus, es seien am Domizil der Privatklägerin sehr viele Drogen konsumiert worden (pag. 36, Z. 66, Z. 82), die Privatklägerin habe sich ihm – wie bereits mehrfach erwähnt – sexuell stark und in aggressiver Weise aufgedrängt (beispielhaft pag. 38, Z. 157 f.), sie habe wohl eine Überdosis MDMA und THC- Brownies gehabt bzw. sei unter vielen Drogen gestanden (pag. 37, Z. 93 f., pag. 51, Z. 293), sei sehr betrunken gewesen (pag. 37, Z. 105)