Auf Vorhalt der Aussagen einzelner Gäste änderte er seine Aussagen dahingehend, dass die Privatklägerin (sexuell) aggressiv sei, wenn sonst niemand anwesend sei (pag. 50, Z. 268 f.) bzw. sie an diesem Abend nicht offensiv, sondern ihm gegenüber sexuell aggressiv gewesen sei (pag. 52, Z. 332). Sie sei immer dann auf ihn zugekommen, wenn keine anderen Leute dabei gewesen seien (pag. 588, Z. 27 f.). Der Beschuldigte sprach weiter davon, am fraglichen Abend von der Privatklägerin sexuelle Avancen per SMS und Nacktbilder erhalten zu haben (pag. 36, Z. 50 ff., pag. 38, Z. 153 ff., pag. 50, Z. 258 f., pag. 587, Z. 13 ff.); belegen konnte er dies jedoch nicht.