18 stand an. So erklärte er zunächst noch, die Freunde der Privatklägerin hätten mitbekommen, wie diese sich an ihn gedrängt habe (pag. 47, Z. 156), dass er die Privatklägerin bereits während der Party habe wegstossen müssen (pag. 50, Z. 238 f.) und sie sehr stark mit ihm geflirtet habe, auch als andere Leute dabei gewesen seien (pag. 50, Z. 244 f.). Auf Vorhalt der Aussagen einzelner Gäste änderte er seine Aussagen dahingehend, dass die Privatklägerin (sexuell) aggressiv sei, wenn sonst niemand anwesend sei (pag.