Abend sexuell aufgeladen gewesen ist. In diese Richtung geht denn auch seine Aussage, wonach er ein anderes Mädchen, an dem er interessiert gewesen sei, an der Party habe treffen wollen (pag. 44, Z. 43 f., pag. 46, Z. 91 ff.). Schliesslich passte der Beschuldigte seine diesbezüglichen Aussagen auch dem Verfahrens-