Der Beschuldigte machte auch unterschiedliche Angaben dazu, wie er von den besagten Falschbeschuldigungen bzw. angeblichen Bestrebungen der Privatklägerin erfahren habe. So gab er zunächst zu Protokoll, dass die Privatklägerin ihm dies selber erzählt habe, seine Frau sei auch dabei gewesen (pag. 51, Z. 299 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzte der Beschuldigte, er habe dies auch von «K.________» gehört (pag. 589, Z. 4 ff.). Der Beschuldigte konnte allerdings keine näheren Angaben zu diesem «K.________» machen, obwohl es sich – gemäss eigenen Angaben – um einen «guten Freund» handle (pag. 587, Z. 39 ff.).