So gab er etwa an, er sei sehr durcheinander gewesen (pag. 47, Z. 127 ff.), die Privatklägerin mache ihm Angst (pag. 48, Z. 160) und die Situation sei nicht sehr angenehm gewesen (pag. 45, Z. 68). Einmal sprach er gar davon, dass er sich vergewaltigt fühle und dies der schlimmste Tag in seinem Leben sei (pag. 40, Z. 257 f.). Dass er das Bett der Privatklägerin unter diesen Umständen nicht verlassen bzw. sich überhaupt hingelegt hat, obwohl die Situation – gemäss seinen eigenen Angaben – seltsam, unangenehm und bizarr gewesen sei, erscheint reichlich lebensfremd.