Der Beschuldigte wurde insgesamt vier Mal einvernommen und hat sich bei den einzelnen Einvernahmen in zahlreiche Widersprüche verstrickt und zum Teil reichlich lebensfremde bzw. gar abstruse Ausführungen gemacht. So gab er anlässlich seiner ersten Einvernahme betreffend das Kerngeschehen zu Protokoll, er habe auf dem Sofa geschlafen, als die Privatklägerin versucht habe, ihn «sexuell aufzuwecken», indem sie ihre Brüste gegen seine Brust und ihr Gesicht gegen seines gedrückt habe (pag. 37, Z. 90 ff, 97 f.). Sie habe ihn zu sich ins Zimmer geholt, sie hätten jedoch keinen Sex gehabt (pag. 37, Z. 91 f.).