15 Ereignisse zu verdrängen und/oder zu vergessen versucht. Im Weiteren ist es aufgrund des häufig dynamischen Ablaufes solcher Geschehnisse praktisch unmöglich, alles chronologisch aufzuzählen, sämtliche Einzelheiten in Erinnerung zu haben und diese dann auch noch in jeder Befragung genau gleich wiederzugeben. Es ist im Übrigen ohne Weiteres nachvollziehbar, dass sich die Privatklägerin in diesem Moment auf etwas Anderes fokussiert hat als auf diejenige Person, die ihr Zimmer betreten hat.