14, Z. 87, pag. 385, Z. 30) und zu welchem Zeitpunkt ihr Kollege N.________ ins Zimmer gekommen sei (pag. 14, Z. 75 ff., pag. 15, Z. 147 ff., pag. 23, Z. 109 ff. pag. 385 f., Z. 44 ff.), vermögen an der grundsätzlichen Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen nichts zu ändern. Diese Unstimmigkeiten lassen sich problemlos mit dem Zeitablauf seit dem besagten Morgen im November 2017 oder mit der Tatsache erklären, dass der Mensch von Natur aus traumatische