geschämt habe, dass ihr dies passiere (pag. 25, Z. 200 f.). Die Privatklägerin war anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme emotional angespannt und brach in Tränen aus (pag. 23, Z. 116). Sie bestätigte in mehreren Einvernahmen, dass der Vorfall sie psychisch beschäftige (pag. 23, Z. 124 ff., pag. 387, Z. 19 ff., pag. 581, Z. 17 ff., pag. 582, Z.32 ff.), was auch dem Bericht der Psychotherapie zu entnehmen ist (pag. 222 f.). Dass Opfer von Sexualdelikten während des eigentlichen Vorfalls in eine Art Schockstarre verfallen, ist nicht abwegig und aus ähnlichen Fällen