Es sei für sie ein «klares Nein» gewesen. Beim ersten Berühren der Brüste bzw. der Vagina habe sie noch gedacht, dass er aufhöre, dann habe sie gemerkt, dass er es ernst meine und sie habe ihm immer wieder «stop it» gesagt (pag. 14, Z. 102 ff.). Auch im Rahmen der späteren Einvernahmen bei der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz hat die Privatklägerin ihre Aussagen zum eigentli-