Dem molekularbiologischen Gutachten kann u.a. entnommen werden, dass ein körperlicher Kontakt zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin stattgefunden hat (pag. 226). Die Urinuntersuchungen haben bei der Privatklägerin – wie bereits festgehalten – einen Hinweis auf den Konsum von Cannabis und MDMA sowie Nachweise eines Antidepressivums (im subtherapeutischen Bereich), eines Schmerzmittels und eines Blutdrucksenkers ergeben. Allfälliger getrunkener Alkohol war im Zeitpunkt der Blutentnahme bei ihr vollständig abgebaut (pag. 82).