11 2017 unter Symptomen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leide (pag. 222 f.). Auf die der Kammer vorliegenden Aussagen des Beschuldigten, der Privatklägerin sowie der übrigen Personen wird – soweit relevant – direkt im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung eingegangen. Dies gilt auch für die anlässlich der Berufungsverhandlung gemachten Aussagen.