Die Urinuntersuchungen haben sodann einen Hinweis auf den Konsum von Cannabis und MDMA ergeben. Ebenso konnten im Urin der Privatklägerin Nachweise eines Antidepressivums (im subtherapeutischen Bereich), eines Schmerzmittels und eines Blutdrucksenkers nachgewiesen werden (pag. 82). Dem forensisch-molekularbiologischen Gutachten vom 14. März 2018 ist ferner zu entnehmen, dass im Bereich des Genitalabstrichs perianal der Privatklägerin DNA-Spuren des Beschuldigten festgestellt werden konnten, wobei diese Spuren für sich noch keine Penetration belegen würden, sondern auch aufgrund des Ablaufs gemäss den Schilderungen des Beschuldigten entstanden sein könnten (pag.