Sie habe von sich aus angegeben, dass sie neun Monate vorher Sex mit dem Beschuldigte gehabt habe und hierbei betont, dass dies einvernehmlich gewesen sei. Sie habe den Beschuldigten nicht schlechtmachen wollen. Nur weil man einmal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt habe und nackt im eigenen Bett schlafe, sei man nicht Freiwild. Es sei kaum davon auszugehen, dass die Privatklägerin mit den schlimmen Nebenwirkungen einer Anti-HIV-Therapie leben und eine Therapie machen würde, nur damit sie den Beschuldigten falsch belasten könne. In den Aussagen des Beschuldigten sei demgegenüber eine starke Dramatisierungstendenz zu erkennen.