8.3 Privatklägerschaft Es handle sich um ein typisches «Vieraugendelikt», weshalb die Aussagen der Beteiligten genau unter die Lupe genommen werden müssten. Grundsätzlich werde betreffend Beweiswürdigung vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz und der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen. Die Privatklägerin habe den Vorfall unmittelbar nach dem Übergriff der Polizei geschildert. Ihre Schilderungen habe sie bei der Staatsanwaltschaft wiederholt. Auch die Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung seien absolut stimmig und widerspruchsfrei.