All diese Folgen wären kaum eingetreten, wenn sie den Vorfall erfunden hätte. Die Aussagen des Beschuldigten würden demgegenüber richtiggehend absurd wirken. Er versuche sich konsequent in ein gutes Licht zu rücken und sei an die Party gegangen, um seine sinnlichen Gelüste zu befriedigen. Auch J.________ habe von einem Übergriff durch den Beschuldigten berichtet. Für seine sexuellen Absichten spreche auch, dass sich der Beschuldigte vorab in einschlägigen Sex-Chats aufgehalten habe. Alleine der Umstand, dass man im eigenen Bett nackt schlafe, könne nicht als Ausdruck sexuellen Verlangens verstanden werden.