I.1. des erstinstanzlichen Dispositivs), die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die Landesverweisung von fünf Jahren und die Auferlegung der Verfahrenskosten (Ziff. I.1., 3.-4. des erstinstanzlichen Dispositivs), die amtlichen Entschädigungen inkl. Rück- und Nachzahlungspflichten (Ziff. II. des erstinstanzlichen Dispo-