Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 12.02.2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ schuldig gesprochen wurde der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb, Besitz und Konsum von Marihuana in der Zeit vom 10.11 bis 11.11.2017 in E.________, F.________; 2. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag; 3. die amtliche Entschädigung sowie das amtliche Honorar festgelegt wurden. II.