3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen Strafregisterauszüge (pag. 517, pag. 557) und ein Leumundsbericht über den Beschuldigten (pag. 491) eingeholt. Die vom Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Dokumente (Schreiben von G.________ vom 17. Februar 2021, Studienverlaufsbescheinigung, Immatrikulationsbestätigung, Kopie des Studierendenausweises der Universität H.________, pag. 600 ff.) wurden zu den Akten erkannt (pag. 580). Ferner wurden die Privatklägerin und der Beschuldigte ergänzend einvernommen (pag. 581 ff.).