522 f., pag. 525 ff.) und mit Vorladung/Verfügung vom 27. Mai 2020 auf den 22./23. Februar 2021 verschoben (pag. 544 ff.). Die Privatklägerin wurde mit Ausnahme ihrer eigenen Befragung von der Verhandlung dispensiert. Ebenso wurde eine Konfrontation vermieden und die Öffentlichkeit während ihrer Befragung ausgeschlossen (vgl. Anträge vom 16. April 2020 [pag. 497] und 16. Februar 2021 [pag. 566] sowie Verfügungen vom 20. April 2020 [pag. 500 ff.] und 17. Februar 2021 [pag. 568 f.]).