2 schuldigten sei für im erstinstanzlichen Verfahren sowie im Rechtsmittelverfahren entstandene Verteidigungskosten eine Entschädigung gemäss eingereichten Kostennoten sowie eine Entschädigung von CHF 100.00 für die ungerechtfertigte Polizeihaft von einem Tag auszurichten. Die erhobenen DNA-Profile seien zu löschen und die Klage der Privatklägerin sei abzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 458 f).