(nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt der sexuellen Nötigung, begangen am 11. November 2017 zwischen ca. 08.00 Uhr und 10.30 Uhr in E.________, F.________, zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) sowie der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, durch Erwerb, Besitz und Konsum von Marihuana in der Zeit vom 10. November 2017 bis 11. November 2017 in E.________, F.________, und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten (unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft, unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren) sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (1 Tag Ersatzfrei-