1. Zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 229 Tagen wird angerechnet. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 26‘059.25. 3. Zu 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4'500.00, ausmachend CHF 3’000.00. Die verbleibenden 1/3 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern. III.