Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. März 2019 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Konsum von Marihuana bis 11. März 2016, eingestellt wurde; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Nichtanzeigens eines Fundes, angeblich begangen an einem Halbtaxabonnement von U.________, festgestellt am 4. Januar 2018 in J.__