27. Biometrische Daten Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt. 58 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.