56 [VKD; BSG 161.12]). Diese werden nach Ausgang des Verfahrens zu 2/3 Drittel dem Beschuldigten, ausmachend CHF 3'000.00, zur Bezahlung auferlegt. Die verbleibenden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1'500.00 trägt der Kanton Bern.