Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Tatbegehung knapp 25 Jahre alt. Auch wenn vor diesem Hintergrund nicht mehr von jugendlichem Leichtsinn gesprochen werden kann, hat er seither doch einen gewissen Reifeprozess hinter sich und sich nicht nur von der Drogenszene distanziert, sondern im Bereich seines Arbeitslebens weitere Fortschritte erzielt. Trotz der zwischenzeitlich erfolgten rechtskräftigen Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das SVG ist dem Beschuldigten nach Ansicht der Kammer eine günstige Legalprognose zu stellen.