In diesem Sinne bestätigte das Bundesgericht im vorgenannten Urteil die Anordnung einer Landesverweisung, wobei es die Rückfallgefahr mit Blick auf den Tatvorwurf, in diesem Fall u.a. versuchter Mord, als irrelevant bezeichnete. Generell geht das Bundesgericht im Rahmen der sog. «Zweijahresregel» davon aus, dass im Fall Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren ausserordentliche Umstände gefordert werden, damit das private Interesse des Betroffenen an einem Verbleib in der Schweiz das öffentliche Interesse an einer Ausweisung überwiegt (Urteil des Bundesgerichts 6B_861/2019 vom 23. April 2020, E. 3.7.4).