Je nach Schweregrad der Anlasstat müsse dabei auch ein geringes Rückfallrisiko nicht hingenommen werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_507/2020 vom 17. August 2020 E. 3.2). In diesem Sinne bestätigte das Bundesgericht im vorgenannten Urteil die Anordnung einer Landesverweisung, wobei es die Rückfallgefahr mit Blick auf den Tatvorwurf, in diesem Fall u.a. versuchter Mord, als irrelevant bezeichnete.